AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter
(BB-Interservice) über die Internetseite www.BB-Interservice.de schließen. Soweit nicht anders
vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen
widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder
juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/ oder die Erbringung von Reparaturleistungen.
(2) BB-Interservice ist ermächtigt, Unteraufträge zu erteilen.
(3) Die geltenden Preise für die Arbeiten sind im BB-Interservice Ladengeschäft einsehbar. Die
Preise enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.
(4) Soweit BB-Interservice den Fertigstellung infolge höherer Gewalt oder aufgrund von
Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht aufgrund deswegen
entstehender Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz. BB-Interservice verpflichtet
sich den Kunden von solchen Verzögerungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(5) Die Abnahme erfolgt durch Aushändigung an den jeweiligen Kunden, entweder per Versand oder
Aushändigung im Ladengeschäft von BB-Interservice. Der Kunde ist verpflichtet, den
Auftragsgegenstand innerhalb von maximum 3 Wochen ab Autragsbegin abzuholen. Im Falle der
Nichtabnahme kann BB-Interservice von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei
Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2
Arbeitstage. Bei Abnahmeverzug kann BB-Interservice die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr
berechnen (1Euro pro Tag). Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen von BB-Interservice auch
anderweitig aufbewahrt werden.
(6) Die Angebote von BB-Interservice, insbesondere auf den von BB-Interservice betriebenen
Webseiten, haben maximal eine Gültigkeit von zwei Wochen.
(7) BB-Interservice behält sich das Recht vor, technische Abweichungen oder Änderungen von
Beschreibungen sowie Angaben in Angeboten und Unterlagen, Leistungs, Konstruktions
und Materialänderungen dem technischen Fortschritt anzupassen. Eine Garantie diesbezüglich erfolgt
nicht.
(8) Bei allen Geräten die vom Hersteller als wasserdicht und staubgeschützt gekennzeichnet sind,
übernimmt BB-Interservice keine Garantie, dass nach dem Öffnen des Gerätes dieser Schutz noch
weiterhin besteht.
(9) Ein Kunde ist verpflichtet über sämtliche relevanten Tatsachen zur Auftragsbearbeitung vor
Buchung hinzuweisen. Vor jeder Reparatur wird das Gerät vollständig diagnostiziert. Sollten bei der
Diagnose noch weitere Fehler oder Schäden an dem Gerät vorhanden sein, als die vom Kunden
angegeben bzw. gebuchte Reparatur, sind wir verpflichtet mit dem Kunden Rücksprache zu halten
und über das weitere Vorgehen abzustimmen. Sofern nur die gebuchte Reparatur gewünscht ist und
der zusätzliche Fehler/Schaden unabhängig von der gebuchten Reparatur ist, kann die Reparatur
durchgeführt werden. Ist der Fehler/Schaden aber in direkten Zusammenhang mit der gebuchten
Reparatur und kann ohne diese zusätzliche Reparatur nicht durchgeführt werden und diese
zusätzliche Reparatur wird abgelehnt, dann kann BB-Interservice vom gebuchten Auftrag Abstand
nehmen und diesen ablehnen. In dem Fall fällt eine Servicepauschale i.H.v. 14,95 Euro zugunsten
von BB-Interservice an.(10) Bei Reklamationen gilt: Sollte sich im Rahmen der Einsendung der Rek
lamation herausstellen, dass kein Grund zur Reklamation vorliegt, so fällt auch dann die Servicepauschale i.H.v. 14,95 € .
Diese Servicepauschale hat der Kunde vor Rückversand des Gerätes zu zahlen.
§ 3 Leistungserbringung bei Reparaturen
(1) Soweit Reparaturleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der
Leistungsbeschreibung ergebenden Reparaturarbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und
Gewissen persönlich oder durch Dritte.
(2) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere haben Sie den am Gerät bestehenden Defekt
so umfassend als möglich zu beschreiben und das defekte Gerät zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen
aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist
eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben,
als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr
als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Marken- und Warenzeichen unterliegen, gegebenenfalls auch durch Dritte, uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichen und Besitzrechtes des jeweiligen eingetragenen Eigentümers.
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